Vollzug / Lohnbuchkontrollen
Die PK Zahntechnik kontrolliert, ob sich die Arbeitgeber und Arbeitnehmer an die Bestimmungen des GAV halten. Diese Überwachung erfolgt primär mittels Lohnbuchkontrollen.
Wer wird kontrolliert:
Grundsätzlich kann jeder Betrieb kontrolliert werden. Die PK Zahntechnik ist verpflichtet, eine Mindestanzahl von Kontrollen in ihrem Gebiet durchzuführen. Die PK beschliesst, welche Betriebe kontrolliert werden.
Die Gründe für eine Kontrolle sind im Normalfall folgende:
- Systematische Kontrollen (nach vorgängig festgelegtem System erfolgend)
- Verdachtskontrollen
- Meldungen
Was wird kontrolliert:
Es wird die Unterstellung sowie die Einhaltung der normativen und indirekt-schuldrechtlichen Bestimmungen des GAV geprüft. Dazu gehören: der schriftliche Arbeitsvertrag, die GAV Empfangsbestätigung, die Kündigungsfristen sowie die Form der Kündigung, die Einhaltung der Mindestlöhne, 13. Monatslohn, Lohnabrechnungen, Krankentaggeldversicherung, Berufliche Vorsorge, Arbeitszeit, Arbeitszeitkontrolle, Überstunden, Feiertage, Ferien, Vollzugskostenbeiträge.
Ablauf einer Lohnbuchkontrolle:
- Kontrollbeschluss: Betrieb, Kontrollperiode, Kontrollumfang und -inhalt
- Kontrolleur bestimmt Kontrolltermin
- Durchführung Kontrolle vor Ort oder bei Treuhänder (Betrieb stellt die angeforderten Unterlagen zusammen. Originaldokumente verbleiben bei Betrieb, Aushändigung von Kopien oder in elektronischer Form an Kontrolleur, Prüfung der Unterlagen und Klärung von Fragen, Ziel ist eine effiziente Kontrolle)
- Prüfung des Sachverhalts und Berechnung allfälliger Abweichungen durch Kontrolleur. Kontrollergebnis wird in einem Kontrollbericht festgehalten.
- Versand Kontrollbericht an Betrieb zur Stellungnahme (rechtliches Gehör) innert Frist
- Einreichung allfälliger Stellungnahme durch Betrieb innert Frist. Prüfung der Stellungnahme durch PK Zahntechnik, wobei nur begründete und mit Belegen untermauerte Einwände berücksichtigt werden können
- Entscheid PK Zahntechnik gestützt auf Kontrollbericht, Berechnungen und Stellungnahme Betrieb. Bei Abweichungen vom GAV Entscheid über Nachzahlung von Lohnabweichungen und Vollzugskostenbeiträgen, bei keinen Abweichungen vom GAV Bestätigung der Einhaltung des GAV
- Bei Nichtumsetzung des Entscheides wird Konventionalstrafe und die Auferlegung der Kontroll- und Verfahrenskosten angedroht; falls Mahnung erfolglos wird Konventionalstrafe verhängt und Kontroll- und Verfahrenskosten auferlegt.
- Abschluss Verfahren oder Durchsetzung der Ansprüche durch PK in Betreibungs- und Gerichtsverfahren