Aufgaben & Kompetenzen

Die PK Zahntechnik bezweckt die Förderung der Zusammenarbeit der GAV-Vertragsparteien und den Vollzug des GAV Zahntechnik in der gesamten Schweiz.

Die PK Zahntechnik ist unter anderem zuständig für

  • Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis sowie Beantwortung von Fragen zum GAV
  • Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern
  • Kontrolle in den Betrieben über die Einhaltung der Bestimmungen des GAV
  • Sanktionierung bei Abweichungen zum GAV
  • Durchsetzung des Anspruches auf Feststellung der GAV-Unterstellung
  • Unterstützung des Weiterbildungsangebots in der Branche
  • Organisation und Durchführung von Versammlungen der Paritätischen Kommission
  • Inkasso der Vollzugskostenbeiträge

Die PK Zahntechnik kann zudem ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen, die gesamtarbeitsvertragliche Verpflichtungen verletzen und diese trotz Mahnung zur Behebung nicht umsetzen, mit den Kontrollkosten und einer Konventionalstrafe belegen (Art. 7.2.7 GAV).